Gutachten zur Auflastung des zulässigen Gesamtgewichts auf bis zu 3.200 kg, jedoch nicht mehr als die Summe der Achslasten an Achse 1 (7.1) und Achse 2 (7.2).
Besonderheiten: Da das Gutachten auf die Fahrgestellnummer ausgestellt wird, ist eine Rücknahme nicht möglich!
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Um zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine Auflastung bei Ihrem Fahrzeug möglich ist, oder im Fall einer Bestellung, benötigen wir von Ihnen unbedingt die folgenden Unterlagen bzw. die folgenden Angaben:
- Fahrzeugschein
- Laufleistung des Fahrzeugs
Bitte senden Sie uns die oben genannten Unterlagen bzw. Angaben per Fax: (0 21 31)79 77 79 oder per Email: info@mad-vertrieb.de.
Bei Fahrzeugen die nicht älter als 3 Monate sind und/oder nicht mehr als 1.000 km gelaufen haben, erhalten Sie das Gutachten auf Ihre Fahrgestellnummer ausgestellt, womit Sie den Fahrzeugschein beim Straßenverkehrsamt umschreiben lassen können.
Sollten die oben genannten Vorgaben bei Ihrem Fahrzeug nicht zutreffen, erhalten Sie eine Bestätigung vom TÜV SÜD, womit Sie Ihr Fahrzeug bei einer TÜV Prüfstelle nach §13 FZV abnehmen lassen können. Mit der TÜV Abnahme können Sie dann die Änderung Ihres Kfz-Scheins beim Staßenverkehrsamt vornehmen lassen. Bitte beachten Sie, dass bei dieser Variante noch die örtliche TÜV Gebühr anfällt.
Für Fragen zu dieser Auflastung können Sie uns unter den angegebnen Zeiten unter folgender Nummer telefonisch erreichen: (0 21 31) 79 77 77 oder Schreiben uns eine Email an: info@mad-vertrieb.de.