Gutachten zur Anhängelasterhöhung von 2.800 kg auf bis zu 3.200 kg, jedoch nicht mehr als das zulässige Gesamtgewicht, für Anhängerkupplungen mit einem D-Wert von 15,7 kN oder mehr:
Maximale Anhängelast: von 2.800 kg auf bis zu 3.200 kg
D-Wert: bis 15,7 kN
Zulässiges Zuggesamtgewicht: bis zu 6.300 kg
Steigung: maximal 8 %
1. Bei Fahrzeugen mit 4x2 beträgt das zulässige Zuggesamtgewicht nach der Umrüstung 6.200 kg.
2. Bei Fahrzeugen mit 4motion beträgt das zulässige Zuggesamtgewicht nach der Umrüstung 6.300 kg.
Besonderheiten: Da das Gutachten auf die Fahrgestellnummer ausgestellt wird, ist eine Rücknahme nicht möglich!
Versandkosten: 5,95 Euro inkl. Steuer per DPD
Um zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine Anhängelasterhöhung bei Ihrem Fahrzeug möglich ist, oder im Fall einer Bestellung, benötigen wir von Ihnen unbedingt die folgenden Unterlagen bzw. die folgenden Angaben:
Bitte senden Sie uns die oben genannten Unterlagen bzw. Angaben per E-Mail an: info@mad-vertrieb.de.
Bei Fahrzeugen die nicht älter als 3 Monate sind und/oder nicht mehr als 1.000 km gelaufen haben, erhalten Sie das Gutachten auf Ihre Fahrgestellnummer ausgestellt, womit Sie den Fahrzeugschein beim Straßenverkehrsamt umschreiben lassen können.
Sollten die oben genannten Vorgaben bei Ihrem Fahrzeug nicht zutreffen, erhalten Sie eine Bestätigung vom TÜV SÜD, womit Sie Ihr Fahrzeug bei einer TÜV Prüfstelle nach §13 FZV abnehmen lassen können. Mit der TÜV Abnahme können Sie dann die Änderung Ihres Kfz-Scheins beim Staßenverkehrsamt vornehmen lassen. Bitte beachten Sie, dass bei dieser Variante noch die örtliche TÜV Gebühr anfällt.