Gutachten zur Anhängelasterhöhung von 1.830 kg auf bis zu 2.500 kg, jedoch nicht mehr als das zulässige Gesamtgewicht, für Anhängerkupplungen mit einem D-Wert von 8,98 bis 11,4 kN oder mehr:
Maximale Anhängelast: von 1.830 kg auf bis zu 2.500 kg
Stützlast: 73,2 bis 100 kg
D-Wert: 8,98 bis 11,4 kN
Zulässiges Zuggesamtgewicht: bis zu 4.670 kg
Steigung: maximal 8 %
1. Bei Fahrzeugen mit Allrad auf 2.100 kg bis 2.500 kg möglich, eine zusätzliche Umschreibung auf M1G ist notwendig, hierfür fallen höhere TÜV Gebühren an.
2. Bei Fahrzeugen mit 2WD auf 1.830 kg bis 2.170 kg möglich, jedoch nicht mehr als maximal zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges.
Besonderheiten: Da das Gutachten auf die Fahrgestellnummer ausgestellt wird, ist eine Rücknahme nicht möglich!
Versandkosten: 5,95 Euro inkl. Steuer per DPD
Um zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine Anhängelasterhöhung bei Ihrem Fahrzeug möglich ist, oder im Fall einer Bestellung, benötigen wir von Ihnen unbedingt die folgenden Unterlagen bzw. die folgenden Angaben:
Bitte senden Sie uns die oben genannten Unterlagen bzw. Angaben per E-Mail an: info@mad-vertrieb.de.
Bei Fahrzeugen die nicht älter als 3 Monate sind und/oder nicht mehr als 1.000 km gelaufen haben, erhalten Sie das Gutachten auf Ihre Fahrgestellnummer ausgestellt, womit Sie den Fahrzeugschein beim Straßenverkehrsamt umschreiben lassen können.
Sollten die oben genannten Vorgaben bei Ihrem Fahrzeug nicht zutreffen, erhalten Sie eine Bestätigung vom TÜV SÜD, womit Sie Ihr Fahrzeug bei einer TÜV Prüfstelle nach §13 FZV abnehmen lassen können. Mit der TÜV Abnahme können Sie dann die Änderung Ihres Kfz-Scheins beim Staßenverkehrsamt vornehmen lassen. Bitte beachten Sie, dass bei dieser Variante noch die örtliche TÜV Gebühr anfällt.